Anerkennung als Entsendeorganisation

Bei weltwärts mitmachen: Voraussetzungen, Richtlinie und Beantragung

Gruppen und Vereine, die sich vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als Entsendeorganisation von entwicklungspolitischen Freiwilligen-Programm weltwärts anerkennen lassen möchten, müssen Voraussetzungen erfüllen, die wir hier kurz darstellen.

 

Vorausetzungen

Das Profil einer Entsendeorganisation:

  • Eine gemeinwohlorientierte Hilfsorganisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • bei juristischen Personen (zum Beispiel Kommunen) und Personen des privaten Rechts muss deren Gemeinnützigkeit anerkannt sein
  • es sollten fachliche, personelle Ressourcen vorhanden sein (hoher Verwaltungsaufwand). 

 

Das Profil der Partnerprojekte/Partnerorganisation:

  • einheimische Partnerorganisationen in Ländern der OECD-Liste 
  • die Partnerorganisation sollte der Entsendeorganisation bekannt sein, diese sollte über eine gute Infrastruktur (Kommunikation) verfügen und gut zu erreichende Ansprechpartner haben
  • die Partnerorganisation muss eine/n MentorIn für die Freiwilligen zur Verfügung stellen, der nicht aus dem direkten Arbeitsumfeld des/der Freiwilligen stammt. Er ist verantwortlich für die Betreuung der Freiwilligen vor Ort: bietet Unterstützung im Alltag und hilft bei allen auftretenden Problemen.

 

Einzuhaltende Richtlinien

  • Die Entsendeorganisation ist verantwortlich für das Gelingen des Freiwilligeneinsatzes
  • sie muss 25 verpflichtende Seminartage für den Freiwilligen organisieren: 12 Tage Vorbereitung, 5 Tage Zwischenseminar vor Ort, 5 Tage Nachbereitung, 3 Tage zur freien Gestaltung
  • Kostenübernahme von: ortsüblicher Unterkunft/Verpflegung, Versicherungen, Flug und Transportkosten der Freiwilligen, empfohlenen Impfungen (falls nicht von der Krankenkasse übernommen), Kosten der Begleitseminare, 100,- Euro Taschengeld
  • Anträge, Nachweise und Abrechnungen müssen fristgerecht eingereicht werden
  • Die Freiwilligen müssen bei allen Formalitäten unterstützt Visum, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Gesundheitsattest, Impfen etc.).   

 

Hier finden Sie die kompletten Richtlinien


Folgende Dokumente gehören zum Antrag auf Anerkennung als Entsendeorganisation

  • Satzung
  • Registerbescheid
  • Nachweis Qualitätssigel oder Qualitätsentwicklung
  • Nachweis Gemeinnützigkeit oder Nachweis juristische Person des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützigkeitsbescheid
  • Jahresberichte der letzten 3 Jahre
  • Finanzberichte der letzten 3 Jahre,  
  • genaue Angaben zu Versicherungen.
  • Verwaltungskosten, DZI-Spendensiegel
  • Beschreibung der selber durchzuführenden Seminare

 

 Antrag auf Anerkennung als Entsendeorganisation

 

Das Finanzielle

Die Förderung beträgt maximal 75 % der Gesamtkosten. Mindestens 25 % Eigenanteil muss die Entsendeorganisation aufbringen. Maximale monatliche Förderhöchstsumme pro Freiwilligem/er sind ca. 600,- Euro monatlich. Die Entsendeorganisation bringt den Eigenanteil von ca. 200,- Euro monatlich ein. Spenden der Entsendeorganisation an die Partnerorganisation können auf den Eigenanteil angerechnet werden. Die Freiwilligen dürfen maximal 150,- Euro monatlich selbst einbringen. Der Rest kann durch freie Spenden an die Entsendeorganisation gedeckt werden.

  • Vorsicht: zweckgebundene Spenden und andere Förderungen gelten als Drittmittel
  • Verwaltungskosten sind nicht förderungsfähig

 

Antrag auf Anerkennung der Einsatzplätze

Nach oder parallel zum Antrag auf Anerkennung als Entsendeorganisation müssen die geplanten Einsatzplätze beantragt werden. Die Beantragung ist frühzeitig zu planen, da einige Dokumente(Verträge, Erklärungen etc.) der Partnerorganisationen ein wichtiger Bestandteil des umfangreichen Antrags bilden.

 

Antrag auf Anerkennung der Einsatzplätze

 

Beantragung von Fördermitteln und Fristen

Wenn die Anerkennung als Entsendeorganisation und der Einsatzplätze erfolgt ist, kann der Bundesmittelantrag  gestellt werden.

 

Bundesmittelantrag

 

Beantragunsfristen


Auch 2011 werden wieder weltwärts-Entsendeorganisationen durch die Finanzierung von Begleit- und Rückkehrer-Maßnahmen unterstützt.
Begleitmaßnahmen kommen hauptsächlich den Partnerorganisationen vor Ort zugute und dienen überwiegend der Qualitätsförderung der Aufnahmeorganisationen.
Im Rahmen der Rückkehrer-Maßnahmen werden Aktivitäten die die Rückkehrer-Arbeit in Deutschland fördern unterstützt.

 

Antragsformulare für Begleitmaßnahmen können hier herunter geladen werden


Bei Fragen rund um das entwicklungspolitische Freiwilligen-Programm weltwärts, der Anerkennung oder zu konkreten Anträgen - einfach anrufen:

 

Susanne Nieländer: 0251-28466914, Mo-Fr 8:30-14:00 Uhr

 

oder eine Mail an: Susanne.nielaender@eine-welt-netz-nrw.de

 
  
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Pro Weltwärts NRW ist ein Kooperationsprojekt
des Eine Welt Netz NRW mit der
Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen.

Kontakt: Eine Welt Netz NRW
Susanne Nieländer - Achtermannstr. 10-12 - 48143 Münster
Tel. 0251 – 28 46 69 14 - susanne.nielaender@eine-welt-netz-nrw.de
 
IMPRESSUM

Termine

 

Pro Weltwärts NRW lädt ein: Seminar zu Social Media

  • Zu einem Austauschforum zum Stand der Umsetzung der weltwärts- Evaluierungsergebnisse und zu anderen gewünschten aktuellen Themen
  • Zur Auseinandersetzung mit dem Thema: Die Nutzung von Sozialen Netzwerken durch internationale Freiwillige. Problematische Aspekte und eine angemessene Vorbereitung.

 

 

Wann: 19.4.2012, von 10:00 bis 16:00 Uhr

 

Ort: Düsseldorf

 

Anmelden könnt ihr euch formlos mit einer Email an: susanne.nielaender@eine-welt-netz-nrw.de


 

 

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