Förderung 2009

Das Entwicklungsministerium (BMZ) unterstützt auch 2009 weltwärts-Entsendeorganisationen über die Finanzierung von Begleitmaßnahmen. In diesem Jahr konzentriert sich das Ministerium auf die unmittelbare Förderung der Partnerorganisationen vor Ort:

Förderzweck

Die Unterstützung der Partnerorganisationen vor Ort, die die weltwärts-Freiwilligen aufnehmen und betreuen, ist vorrangig. Hierbei ist eine breite Palette an Fördermaßnahmen denkbar: Fortbildung der Mentorinnen und Mentoren; Vernetzung der Partnerorganisation; Dialog- und Fachtagungen (vor Ort als auch in Deutschland); Infrastrukturmaßnahmen vor Ort; Unterstützung von Projektmaßnahmen der Partnerorganisationen etc.

Förderumfang und -zeitraum

Die aus Mitteln des Haushalts 2009 finanzierten Begleitmaßnahmen sollten sich vornehmlich auf in diesem Jahr anstehende Aktivitäten beziehen, können aber eine Laufzeit bis Ende 2010 umfassen. In Ausnahmefällen, wie z. B. bei Infrastrukturmaßnahmen, ist eine Laufzeit bis Ende 2011 denkbar. Eine Beschränkung der jeweiligen Fördersumme besteht nicht.

Die finanzielle Förderung durch das BMZ ist grundsätzlich auf bis zu 75 % der förderungsfähigen Gesamtausgaben beschränkt. In begründeten Ausnahmefällen kann bei Begleitmaßnahmen eine Vollfinanzierung vorgesehen werden. Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, die den Maßnahmen nur mittelbar zugeordnet werden können, sind von einer finanziellen Förderung ausgeschlossen (z. B. allgemeine Personalverwaltung oder Organisationsarbeit, die sich auf einen Träger insgesamt bezieht, etc.).

Antragssteller

Antragsberechtigt sind alle anerkannten weltwärts-Entsendeorganisationen. Entsendeorganisationen, die die weltwärts-Anerkennung beantragt und noch nicht erhalten haben, können ebenfalls schon Anträge stellen. Deren Bewilligung ist allerdings von der Anerkennung abhängig.

Antragsverfahren und -form

Die Anträge sind mit diesem Formblatt [ 75 KB] direkt beim BMZ–Ref. 112, Postfach 12 03 22, 53045 Bonn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch das BMZ als Zuwendung im Rahmen des Zuwendungsrechts des Bundes. Die Anträge müssen dem BMZ bis spätestens Ende September 2009 vorliegen.

 
  
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