Checklisten für Entsendeorganisationen

Der lange Weg zur Anerkennung |als Entsendeorganisation
Gruppen und Vereine, die sich vom Entwicklungsministerium (BMZ) als Entsendeorganisation von weltwärts anerkennen lassen möchten, müssen Voraussetzungen erfüllen, die wir hier kurz darstellen:
Profil einer Entsendeorganisation:
- gemeinwohlorientierte Hilfsorganisationen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland,
- bei juristischen Personen (zum Beispiel Kommunen) und Personen des privaten Rechts muss deren Gemeinnützigkeit anerkannt sein,
- fachliche, personelle Ressourcen müssen vorhanden sein.
Profil der Partnerprojekte/Partnerorganisation:
- einheimische Partnerorganisationen in Ländern der OECD-Liste, (www.weltwaerts.de/weltwaertsGehen/laender/)
- die Partnerorganisation sollte der Entsendeorganisation bekannt sein, über eine gute Infrastruktur (Kommunikation) verfügen und gut zu erreichende Ansprechpartner haben,
- die Partnerorganisation muss einen Mentor für die Freiwilligen zur Verfügung stellen.
Einzuhaltende Richtlinien für die Entsendeorganisation:
- Sie ist verantwortlich für das Gelingen des Freiwilligeneinsatzes,
- sie muss 25 verpflichtende Seminartage für den Freiwilligen organisieren: 12 Tage Vorbereitung, 5 Tage Zwischenseminar vor Ort, 5 Tage Nachbereitung, 3 Tage zur freien Gestaltung,
- regelmäßige Berichte der Freiwilligen und der Entsendeorganisation an weltwärts,
- Abrechnungen müssen regelmäßig vorgelegt werden,
- die Freiwilligen müssen versichert werden,
- die Freiwilligen müssen bei allen Formalitäten unterstützt werden (Visum, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse, Gesundheitsattest, Impfen etc.).
So beantragt man die Anerkennung als Entsendeorganisation:
Das Formular herunterladen, ausfüllen und um folgende Dokumente ergänzen:
- Satzung,
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
- Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts,
- Jahresberichte der letzten 3 Jahre,
- Finanzberichte der letzten 3 Jahre,
- genaue Angaben zu Versicherungen.
Außerdem muss man die Anerkennung der Einsatzplätze beantragen:
Die Anerkennung der Einsatzplätze kann parallel zum Antrag auf Anerkennung als Entsendeorganisation laufen. Man muss sich vorher erkundigen, ob Ausreisebeschränkungen seitens des Auswärtigen Amts vorliegen.
Auch hier gibt es ein Formular. Ein Teil des Formulars ist der Finanzplan: 75 % BMZ-Anteil, 25 % Eigenanteil. Das heißt, das Ministerium zahlt ca. 580,- Euro monatlich. Die Entsendeorganisation zahlt ca. 190,- Euro monatlich. Spenden der Entsendeorganisation an die Partnerorganisation können auf den Eigenanteil angerechnet werden.
Das Formular muss um folgende Dokumente ergänzt werden:
- Erklärung der Partnerorganisation zu den Erwerbsarbeitsplätzen,
- Erklärung der Partnerorganisation zum Bedarf an Freiwilligen,
- Vertrag zwischen Entsende- und Partnerorganisation, der alle Aspekte des Freiwilligeneinsatzes regelt,
- Vertrag der Entsendeorganisation mit dem Freiwilligen, der alle Aspekte des Einsatzes regelt.
BMZ finanziert weltwärts-Begleitmaßnahmen
Das Entwicklungsministerium (BMZ) unterstützt auch 2009 weltwärts-Entsendeorganisationen über die Finanzierung von Begleitmaßnahmen. In diesem Jahr konzentriert sich das Ministerium auf die unmittelbare Förderung der Partnerorganisationen vor Ort:
Förderzweck
Das BMZ unterstützt hauptsächlich die Partnerorganisationen vor Ort, die die weltwärts-Freiwilligen aufnehmen und betreuen. Hierbei ist eine breite Palette an Fördermaßnahmen denkbar: Fortbildung der Mentorinnen und Mentoren; Vernetzung der Partnerorganisation; Dialog- und Fachtagungen (vor Ort als auch in Deutschland); Infrastrukturmaßnahmen vor Ort; Unterstützung von Projektmaßnahmen der Partnerorganisationen etc.
Förderumfang und -zeitraum
Die aus Mitteln des Haushalts 2009 finanzierten Begleitmaßnahmen sollten sich vornehmlich auf in diesem Jahr anstehende Aktivitäten beziehen, können aber eine Laufzeit bis Ende 2010 umfassen. In Ausnahmefällen, wie z. B. bei Infrastrukturmaßnahmen, ist eine Laufzeit bis Ende 2011 denkbar. Eine Beschränkung der jeweiligen Fördersumme besteht nicht.
Die finanzielle Förderung durch das BMZ ist grundsätzlich auf bis zu 75 % der förderungsfähigen Gesamtausgaben beschränkt. In begründeten Ausnahmefällen kann bei Begleitmaßnahmen eine Vollfinanzierung vorgesehen werden. Verwaltungs- und Infrastrukturkosten, die den Maßnahmen nur mittelbar zugeordnet werden können, sind von einer finanziellen Förderung ausgeschlossen (z. B. allgemeine Personalverwaltung oder Organisationsarbeit, die sich auf einen Träger insgesamt bezieht, etc.).
Antragssteller
Antragsberechtigt sind alle anerkannten weltwärts-Entsendeorganisationen. Entsendeorganisationen, die die weltwärts-Anerkennung beantragt und noch nicht erhalten haben, können ebenfalls schon Anträge stellen. Deren Bewilligung ist allerdings von der Anerkennung abhängig.
Antragsverfahren und -form
Die Anträge sind mit diesem Formblatt [
75 KB] direkt beim BMZ–Ref. 112, Postfach 12 03 22, 53045 Bonn einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch das BMZ als Zuwendung im Rahmen des Zuwendungsrechts des Bundes. Die Anträge müssen dem BMZ bis spätestens Ende September 2009 vorliegen.
Neu: Pauschalisierte Abrechnungen erlaubt!
Seit Dezember 2008 ist es im weltwärts-Programm möglich, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vor Ort pauschalisiert abzurechnen.
Der andere Dienst im Ausland
Anstatt des Zivildienstes kann auch ein Freiwilligendienst von mindestens 11 Monaten Dauer im Rahmen von weltwärts geleistet werden. Hierzu ist folgendes wichtig:
- Das Kindergeld wird weiterhin ausgezahlt.
- Die Entsendeorganisation muss einen Antrag auf Anerkennung als Träger eines Anderen Dienstes nach §14 Abs.1 und 3 Zivildienstgesetz (ZDG) an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellen. Der Antrag bezieht sich auf konkrete Einsatzplätze und muss bei neuen Einsatzplätzen erneut gestellt werden.
- Nach Anerkennung durch das Familienministerium muss eine Mitteilung an das Bundesamt für Zivildienst gemacht werden.









